Muss der Staat deutsche Schiffe gegen Piraten schützen?

In einem etwas langatmigen Artikel in der W&S referiert Ministerialdirektor a.D. Reinhard Rupprecht die Lage in den Piratengebieten und die Verpflichtung des Staates, deutsche Schiffe zu schützen.

Der wesentliche Absatz:

Nach Artikel 2 des Grundgesetzes hat zwar der Staat jedes menschliche Leben zu schützen und sich schützend und fördernd vor diese Leben zu stellen. Wie die staatlichen Organe ihre Verpflichtung zu einem effektiven Schutz des Lebens erfüllen, ist von ihnen aber grundsätzlich in eigener Verantwortung zu entscheiden. Diese – auch auf der Grundlage der Gewährleistung des Eigentums in Artikel 14 Grundgesetz basierende – Schutzpflicht des Staates verpflichtet ihn jedenfalls, im Rahmen seiner Möglichkeiten rechtliche und tatsächliche Hindernisse auszuräumen, die es den Reedern erschweren, ihre Schiffe selbst mit angemessenen Mitteln zu schützen.

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